Der Tätigkeitsschwerpunkt unseres Ingenieurbüros liegt insbesondere
in der Erfüllung hoheitlicher Tätigkeiten wie beispielsweise
Grundstücksteilungen, Grenzvermessungen oder die Einmessung von Gebäuden.
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Die Vermessung von Grundstücken dient der Festlegung von Grundstücksgrenzen und trägt zur Sicherung des Eigentums bei. Klar definierte Grenzen vermeiden Streitigkeiten und sorgen für ein gutes Nachbarschaftsklima. |
Eine Einmessung muss vorgenommen werden, falls Sie ein neues Gebäudes errichtet haben, oder es zu einer Veränderung im Grundriss aufgrund von Umbaumaßnahmen kommt. |
Im Bereich der Ingenieurvermessung helfen wir Ihnen, in Kooperation mit allen Projektbeteiligten (Architekten, Städteinstitutionen, etc.), die Planung, Durchführung und auch die Überwachung ihres Bauvorhabens zu realisieren. |
Wir erstellen für Sie in Abstimmung mit den zuständigen Planungsbüros auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Bebauungspläne, die Sie zur Realisierung eines Bauvorhabens benötigen. | |||
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